Bundesländerspezifische Informationen und Angeboten der Schul-IT
Im Freistaat Bayern sind die kommunalen Schulträger verantwortlich, die technische Infrastruktur in den Schulen bereitzustellen, zu verwalten und den Support sicherzustellen. Für die insgesamt knapp 1900* Städte, Landkreise, Gemeinden und Verbände stehen zentrale Informationen und Angebote rund um die Themen Schul-IT und Schuldigitalisierung zur Verfügung.
Auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Sammlung der wichtigen Links und Ressourcen, die Ihnen als Schulträger in Bayern die Orientierung erleichtert und praktische Unterstützung im Bereich der Schul-IT und Digitalisierung ermöglicht. Von allgemeinen Informationen Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zu Praxisleitfäden und Netzwerken für den Austausch: Wir stellen Ihnen die relevanten Informationen und Anlaufstellen zur Verfügung, damit Sie optimal informiert und unterstützt Ihre Aufgabe wahrnehmen können. Das beinhaltet auch Angebote, die an der Schnittstelle zwischen Schulen und Schulträger stehen
* Die Angaben zur Anzahl der Schulträger je Bundesland und den jeweiligen Körperschaften stammt aus Expedition BD von 2021, eine Veröffentlichung des Forums Bildung Digitalisierung.
Stand: Dezember 2024
Zentrale Informationen und Angebote
- Übersicht zu den Förderprogrammen für digitale Bildungsinfrastruktur
- Wartungs- und Pflegezuschuss zur schulischen digitalen Infrastruktur
- Programm Digitale Schule der Zukunft – Ziel 1:1 Ausstattung mit mobilen Endgeräten
- SchulMobE – Förderung schulischer mobiler Endgeräte: Die Richtlinie SchulMobE unterstützt kommunale und private Schulaufwandsträger bei der Beschaffung mobiler Endgeräte wie Tablets und Laptops. Ziel ist es, die digitale Ausstattung der Schulen zu verbessern und damit die Voraussetzungen für zeitgemäßes, digitales Lehren und Lernen zu schaffen.
- Das Medien- und KI-Budget unterstützt Schulen und Schulaufwandsträger bei der Beschaffung digitaler Bildungsmedien und KI-basierter Anwendungen.
Beraterinnen und Berater digitale Bildung unterstützen die Schulen bei der Gestaltung des digitalen Wandels
Gesetzeslage – innere und äußere Schulangelegenheiten
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Rahmendienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung von digitalen Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen (gemäß Abschnitt 7, Anlage 2 zu § 46 BaySchO)
- Wartungs- und Pflegezuschuss (WuP-Zuschuss): Ab 2025 erhalten kommunale und private Schulaufwandsträger einen gesetzlichen Zuschuss für die technische Administration, Wartung und Pflege der schulischen digitalen Infrastruktur. Die Förderung erfolgt als Pauschalbetrag je Schülerin und Schüler gemäß Art. 5 bzw. Art. 30 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und § 13c der Ausführungsverordnung zum BaySchFG (AVBaySchFG).
- Weiterführende Informationen zum Wartungs- und Pflegezuschuss
- Landesamt für Schule – Wartungs- und Pflegezuschuss
- Neue KMBek „System- und Anwenderbetreuung an Schulen“: Die aktuelle Bekanntmachung zur System- und Anwenderbetreuung finden Sie im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2025 Nr. 244). Diese regelt u.a. die Zuständigkeiten und den Umfang der technischen Betreuung im Kontext der Digitalisierung an Schulen.
- Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur (BayMBl. 2022 Nr. 436): Diese Bekanntmachung enthält verbindliche Hinweise zur Nutzung und zum Betrieb der schulischen IT-Infrastruktur sowie des Internetzugangs an bayerischen Schulen.
- Hinweise des Bayrischen Staatsministerium für Digitales zum Unternehmenskonto
- Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz an Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
- Datenschutz an Schulen (BayMBl. 2022 Nr. 435): Die „Vollzugsbekanntmachung Datenschutz an staatlichen Schulen“ regelt verbindlich den Umgang mit personenbezogenen Daten an Schulen und gibt Empfehlungen für Schulen in kommunaler und privater Trägerschaft.
- Cybersicherheitskompass für Kommunen
- Bundesweites Forschungsprojekts „DIRECTIONS“
Einkaufsgemeinschaften und IT-Services
- Landes-IT-Dienstleister (IT-DLZ)
- IT-Einkaufgemeinschaft BayKIT
Empfehlungen des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen im Magazin VOTUM