Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die die Beziehung zwischen einem Auftraggeber (Datenverantwortlicher) und einem Auftragsverarbeiter regelt. Der Auftragsverarbeiter ist eine Person oder Organisation, die im Auftrag des Datenverantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag enthält spezifische Anweisungen und Verpflichtungen für den Auftragsverarbeiter im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu gehören unter anderem der Zweck der Verarbeitung, die Art der verarbeiteten Daten, Sicherheitsmaßnahmen, die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen, die Zusammenarbeit mit Datenschutzaufsichtsbehörden und die Rückgabe oder Löschung der Daten nach Vertragsende.
Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen, die einen Auftragsverarbeiter beauftragen, einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen müssen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.
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