Damit schließt die Informationssicherheit sowohl die Felder Datensicherheit, IT-Sicherheit wie auch einen großen Teil des Datenschutzes mit ein. Die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität müssen jederzeit gewährleistet werden und sind für alle die Informationssicherheit tangierenden Bereiche gültig.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert keine gesetzliche Regelung zum Thema.